Barrierefreiheitserklärung
Die Buchgenossenschaft Hennwack eG ist bemüht, ihre Website www.hennwack.com möglichst barrierearm zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
www.hennwack.com
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA sowie den technischen Anforderungen der EN 301 549.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgt durch eine interne Selbstbewertung.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Bei der Gestaltung unserer Website achten wir darauf, Inhalte möglichst zugänglich bereitzustellen. Dazu gehören unter anderem:
eine klare Seitenstruktur und gut lesbare Texte
ausreichende Farbkontraste
eine einfache Navigation
Alternativtexte für Bilder, damit diese von Screenreadern erfasst werden können
Unser Webshop basiert auf einer externen Shoplösung der Umbreit GmbH & Co. KG. Dieses System sieht unter anderem vor, dass für Produktbilder screenreader-freundliche Alternativtexte hinterlegt werden können, um Inhalte auch für Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen zugänglich zu machen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein. Dazu gehören beispielsweise:
ältere Inhalte oder Bilder ohne vollständige Alternativtexte
eingebettete Inhalte oder Dienste von Drittanbietern (z. B. externe Shop- oder Zahlungsdienste), auf deren technische Umsetzung wir nur begrenzten Einfluss haben
Wir arbeiten daran, bestehende Barrieren nach Möglichkeit schrittweise zu reduzieren.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu Inhalten, die nicht barrierefrei zugänglich sind, freuen wir uns über einen Hinweis.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an:
Buchgenossenschaft Hennwack eG
Feuerbachstraße 26
12163 Berlin
E-Mail: info@hennwack.com
Wir bemühen uns, Hinweise zur Barrierefreiheit möglichst zeitnah zu prüfen und gegebenenfalls Verbesserungen vorzunehmen.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde erstellt am 12. März 2026